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Übertragung von Großkundenforderungen bei Verbriefungs- oder Factoring-Transaktionen
Zahlreiche Unternehmen nutzen Verbriefungs- und Factoring-Transaktionen, um ihre Liquidität zu verbessern und Kreditrisiken zu mindern. Im Zuge dessen werden Vermögenswerte an eine Bank oder an einen sonstigen Investor verkauft. Bei Industrieunternehmen handelt es sich meist um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ist der Vertrag so ausgestaltet, dass der Käufer die (Ausfall-)Risiken der zugrundeliegenden Forderungen übernimmt, können die Forderungen aus der Bilanz des Verkäufers ausgebucht werden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Regelungen nach IFRS und HGB und wendet sie anschließend auf einen Sachverhalt an, bei dem das veräußerte Forderungsportfolio nur aus wenigen (Groß-)Kunden mit fehlender Ausfallhistorie besteht.
Bei der Bilanzierung von Verbriefungs- und Factoring-Transaktionen beim Forderungsverkäufer hängt es im Wesentlichen vom Risikoübergang ab, ob die verkauften Forderungen ausgebucht werden können.
Hierfür wird nach IFRS quantifiziert, in welchem Umfang sich die Variabilität der Zahlungsströme durch den Forderungsverkauf verringert hat. Dabei wird die Variabilität nicht nur durch das Ausfallrisiko beei...