Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Vergabe der W-IdNr. ab November 2024 (FinMin)
Das BZSt vergibt ab November 2024 Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) für alle wirtschaftlich Tätigen. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.
Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium weiter aus:
Die W-IdNr. betrifft insbesondere wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes sind. Viele Unternehmer haben bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie wird für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel benötigt. Nimmt ein Unternehmer aber nicht am innergemeinschaftlichen Handel teil, hat er keine USt-IdNr. Er ist aber im Inland wirtschaftlich tätig. Die neue W-IdNr. wird unabhängig von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel vergeben. „Wichtig is...