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Online-Nachricht - Mittwoch, 30.10.2024

E-Bilanz | Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (BMF)

Das BMF hat das angepasst ( :001).

Danach wird das Anwendungsschreiben in Rn. 16 wie folgt geändert:

Mussfeld

Die in den Taxonomien als „Mussfeld“ gekennzeichneten Positionen, die für die jeweilige Rechtsform zulässig sind, sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Bei Summenmussfeldern gilt dies auch für die darunter liegenden Ebenen (vgl. Rn. 14). Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder, die für die jeweilige Rechtsform gültig sind, in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ...

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