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Elterngerechtes Steuerrecht?
BFH zur Entlastung Alleinerziehender im paritätischen Wechselmodell
Außerhalb von Fachdiensten auch in der allgemeinen Presse aufgegriffen zu werden, gelingt keineswegs jeder vom BFH veröffentlichten Entscheidung. Beim Urteil III R 1/22 v. indes war dies so, wohl, weil der Fall die Lebenswirklichkeit zahlreicher Bundesbürger berührt. Gestritten wurde um die steuerliche Entlastung bei getrennten Eltern, die das sog. paritätische Wechselmodell praktizieren. Der gegen das Finanzamt klagende Vater begehrte den Abzug des einfachen Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG, von in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelten Kinderbetreuungskosten und eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gem. § 24b EStG. Letztlich wurde all dies abgelehnt. Herausgegriffen sei hier der Entlastungbetrag. Ihn können – nach aktueller Regelung bei einem Kind in Höhe von 4.260 € im Kalenderjahr – alleinstehende Steuerpflichtige von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Die Haushaltszugehörigkeit wird nach der Meldung in der Wohnung bestimmt. Im Streitfall indes war der Sohn bei Mutter und Vater gemeldet; er wechselte wochenwei...