Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die EFRAG-Datenpunktsystematik
Eine Darstellung der Systematik sowie ein Fingerzeig auf die Stolpersteine im Zusammenhang mit den Datenpunkten der EFRAG
Die „neue“ Nachhaltigkeitsberichterstattung befindet sich derzeit auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anforderungen der CSRD sowie die nach § 289c Abs. 6 HGB-E dabei zu beachtenden ESRS sind in der Literatur bereits breit diskutiert worden. Insbesondere die Anzahl der Angabepflichten innerhalb der ESRS wurde (bereits im Gesetzgebungsverfahren) kritisiert. Die EFRAG, welche die ESRS entwickelt, hat den zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen mit der „Implementation Guideline 3: List of ESRS Datapoints“ eine Hilfestellung an die Hand gegeben. Diese Liste erweckt den Anschein einer Vollständigkeitscheckliste. Im vorliegenden Beitrag wird die Grundstruktur der Datenpunktliste erläutert. Dabei werden stets beispielhaft Angabepflichten aus den einzelnen ESRS aufgeführt. Der Beitrag schließt mit einer Kritik an der Datenpunktliste.
Kernaussagen
Die EFRAG hat als Hilfestellung eine Excel-Datei veröffentlicht, in der die aus den ESRS abgeleiteten einzelnen Angabepflichten (= Datenpunkte) enthalten sind.
Es existieren Datenpunkte, die stets anzugeben sind, sowie Datenpunkte, die dann verpflichtend anzugeb...