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Übertragung von Großkundenforderungen bei Verbriefungs- oder Factoring-Transaktionen
Bilanzierung nach IFRS und HGB im Vergleich
Zahlreiche Unternehmen nutzen Verbriefungs- und Factoring-Transaktionen, um ihre Liquidität zu verbessern und Kreditrisiken zu mindern. Im Zuge dessen werden Vermögenswerte an eine Bank oder an einen sonstigen Investor verkauft. Bei Industrieunternehmen handelt es sich meist um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ist der Vertrag so ausgestaltet, dass der Käufer die (Ausfall-)Risiken der zugrundeliegenden Forderungen übernimmt, können die Forderungen aus der Bilanz des Verkäufers ausgebucht werden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Regelungen nach IFRS und HGB und wendet sie anschließend auf einen Sachverhalt an, bei dem das veräußerte Forderungsportfolio nur aus wenigen (Groß-)Kunden mit fehlender Ausfallhistorie besteht.
Entscheidend für den Bilanzabgang ist die Übertragung von Bonitätsrisiken.
Vorläufige Kaufpreisabschläge können den Risikoübergang verhindern und müssen daher auf Angemessenheit beurteilt werden. Dies geschieht in der Regel durch quantitative Analysen.
Während beim Verkauf von Forderungsportfolien üblicherweise das Gesamtportfolio analysiert wird, ist im Fall von Großkundenforderungen nach HGB d...