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PiR Nr. 11 vom Seite 323

Konfigurations- und Anpassungskosten bei SaaS-Vereinbarungen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

U schließt mit einem Software- und Cloud-Anbieter S einen fünfjährigen Software-as-a-Service-Vertrag ab (SaaS). Der Vertrag erlaubt U ab die nicht exklusive Nutzung einer Rechnungslegungssoftware, die auf den Servern der S betrieben wird. Das Entgelt für die Nutzung ist in einer Summe im Dezember 01 gezahlt worden. Die Software wird hinter der Firewall der S betrieben. Das geistige Eigentum verbleibt bei S. U hat kein Recht, die Software während der Vertragslaufzeit in Besitz zu nehmen. Ein im Vertrag separat aufgeführter wesentlicher Teil des Gesamtentgelts entfällt auf kundenspezifische Anpassungen an der Software. Neben dem Lizenzentgelt fallen Konfigurations- und Anpassungskosten in folgenden Bereichen an:

  • Anpassung sonstiger, bereits zuvor von U angeschaffter und verwendeter Software, um sie mit den cloudbasierten SaaS-Lösung zu verbinden (Brückenmodule und Anwendungsprogrammierschnittstellen - APIs).

  • Zur Konvertierung und Migration von Bestandsdaten Erwerb einer speziellen Datenkonvertierungssoftware.

  • Interne Personalaufwendungen für die Umsetzung des Migrationsprozesses.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung