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EU | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet
Die Europäische Kommission hat am ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sowie 16 weitere Mitgliedsstaaten wegen der noch nicht erfolgten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht eingeleitet. Zuvor hatte die Europäische Kommission bereits im Juli 2024 ein Verfahren gegen Schweden eingeleitet.
Die CSRD hätte bis zum in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden müssen. Die Kommission hat daher Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedsstaaten versandt, die nun zwei Monate Zeit haben, um zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.