Zur Abhängigkeit der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte
Liebe Leserinnen und Leser,
Nachhaltigkeit ist und bleibt das Schlagwort der Stunde und hat für Investoren mittlerweile eine herausragende Bedeutung. Nachhaltigkeit wirkt dabei nicht nur mehr oder weniger direkt auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen, sondern auch darauf, wie sie ihr Geschäft betreiben. So kennzeichnet den Markt für Büroimmobilien mittlerweile eine widersprüchlich erscheinende Entwicklung: Zahlreiche Unternehmen suchen neue Bürostandorte und sind dabei bereit, auch deutlich höhere Mieten für den Quadratmeter zu zahlen als vorher. Kompensiert wird dies allerdings durch die Tatsache, dass sie einerseits ihren Gesamtbedarf an Flächen reduzieren und so den vielfältigen Trends des „New Work“ etwa im Homeoffice Rechnung tragen; andererseits steigen extrem ihre Ansprüche an die Nachhaltigkeit der von ihnen genutzten Immobilien, was dann entsprechend kostet. Das führt dazu, dass z. B. energetisch nicht ertüchtigte Bürogebäude deutlich schlechter oder gar nicht mehr vermietbar sind. Denn welches Unternehmen möchte in seinem Nachhaltigkeitsbericht eingestehen, dass die genutzten Bürogebäude eine schlechte Energiebilanz aufweisen? An diesem Beispiel wird deutlich, wie eng verzahnt mitunter Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sein können und dass letztlich diese klimabezogenen Risiken abgebildet werden müssen. Der IASB hat daher im März 2023 beschlossen, ein Projekt zu diesen Risiken in der Finanzberichterstattung zu starten und die IAS/IFRS-Standards in letzlich überschaubarem Umfang weiterzuentwickeln. Einen Baustein bilden dabei erläuternde Beispiele, zu denen der IASB Ende Juli 2024 den Entwurf IASB/ED/2024/6 veröffentlicht hat. Dr. Jens Reinke und Prof. Dr. Stefan Müller erläutern ihn ab instruktiv. Deutlich werden dabei die Abhängigkeiten von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und welche Risiken bestehen, wenn sich hierbei Widersprüche ergeben.
Außerdem lesen Sie in dieser Ausgabe aus der Feder von CFA Thomas Reinicke, wie sich die Bilanzierung nach HGB und IFRS bei der Verbriefung oder beim Factoring von Großkundenforderungen darstellt, wenn das veräußerte Portfolio keine Ausfallhistorie aufweist. Im Kompaktwissen ergänzen CPA Sebastian Weller und Natalie Wachnin ihren Beitrag aus PiR 9/2024 S. 255 zur Umsatzerlösrealisation nach IFRS und US-GAAP im Lichte des Post Implementation Review um die Bestimmung der Leistungsverpflichtungen und der Vergütungshöhe. In der Rubrik Pro & Contra diskutieren Prof. Dr. Andreas Haaker und WP/StB Stefan Schaden diesmal die Frage, ob die IFRS-Rechnungslegung geeignet ist, Investitionen und Wachstum zu begünstigen; Anlass hierzu bot ein kritisches Interview des ehemaligen Chefökonomen der Bank of England.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
PiR 11/2024 Seite 293
TAAAJ-78047