BBK Nr. 21 vom Seite 961

Geplante Änderungen für die Bargeldbranche

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Aktuell bereitet sich die Bargeldbranche auf die Mitteilungspflicht vor, die zum eingeführt wird (§ 146a Abs. 4 AO). Parallel dazu wurde jetzt der Referentenentwurf des BMF einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung veröffentlicht. Er enthält weitere Regelungen mit teils klarstellenden Erläuterungen, wirft aber auch neue Fragen auf. Tobias Teutemacher beschäftigt sich ab der mit diesen geplanten Neuerungen. Er zeigt die einzelnen Änderungen auf, erläutert ihre Auswirkungen und kommentiert sie. Besonders praktisch: Übersichtliche Gegenüberstellungen zeigen die wesentlichen Änderungen, die teils redaktionell, teils neu sind. So haben Sie alles Wichtige im Blick.

Die wesentlichen Änderungen ergeben sich aufgrund des technischen Fortschritts insbesondere bei Taxametern und Wegstreckenzählern. Tobias Teutemacher kommt zu dem Schluss, dass es für Praktiker wünschenswert wäre, wenn im Anschluss an die Änderungen der KassenSichV auch die Verwaltungsanweisungen (GoBD und AEAO zu § 146a AO) aktualisiert würden. Dies betrifft die einheitliche Nutzung von Begrifflichkeiten (Stichwort: Prüfwert).

Nicht zu verstehen sei die Aufhebung der Belegausgabepflicht für Taxi- und Mietwagenunternehmen ohne Belegdrucker. In der Praxis könnte dies dazu führen, so Tobias Teutemacher, dass die Drucker, die sich zurzeit noch in einigen Taxi- und Mietwagen befinden, ausgebaut werden.

Gut zu wissen: Am veröffentlichte das BMF eine „Ausfüllanleitung – Mitteilung für elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)“ auf seiner Internetseite.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2024 Seite 961
LAAAJ-78041