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OLG Karlsruhe Beschluss v. - 19 W 29/24 (Wx)

Gesetze: BGB § 26; BGB § 29; ZPO § 240; FamFG § 374 Nr. 5; BGB § 37; ZPO § 249; FamFG § 23; BGB § 25; BGB § 32

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Notbestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds für einen Verein ist nach § 29 BGB nicht dringend geboten, wenn ein einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied vorhanden ist. Die Regelung dient nicht dazu, in vereinsinterne Streitigkeiten einzugreifen. Sollte keine Mitgliederversammlung einberufen werden, steht den Vereinsmitgliedern ein Vorgehen nach § 37 BGB zur Verfügung.

2. Die Notbestellung ist auch im konkreten Fall nicht für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung erforderlich, weil die Auslegung der Vereinssatzung dazu führt, dass die Anwesenheit des einzig verbliebenen Vorstandsmitglieds ausreicht.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 39
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2024 S. 2976
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2024 S. 2976
HAAAJ-77977

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