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Nachfolgebedingte Änderung mittelständischer Konzernstrukturen
Ein steuerliches Muss?
Im Rahmen einer Vermögensnachfolge auf die nächste Familiengeneration erfordert insbesondere die Übertragung von unternehmerisch gebundenem Betriebsvermögen eine präzise zeitliche Planung im Vorgriff auf die Schenkung (bzw. einen potenziellen Todesfall, sofern hier noch vorgelagerte Schritte möglich sind).
Werden in diesem Kontext Konzernstrukturen geschickt neu aufgebaut oder umgebildet, kann die Steuerbelastung erheblich gemindert werden. Dieses Vorgehen soll anhand der folgenden drei Beispiele illustriert werden.
Anderenfalls kann es bei fehlender vorheriger Abstimmung des Vorgehens zu hohen Steuerbelastungen kommen.
Die unentgeltliche Übertragung mehrheitsvermittelnder Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften zu Gunsten von im Ausland steuerlich ansässigen Erwerbern kann zur steuerpflichtigen Entstrickung etwaiger stiller Reserven in Deutschland führen. Die resultierende Steuerbelastung kann durch die Implementierung einer Managementholding in Form einer Personengesellschaft reduziert werden.
Bei Finanzierungsvorgängen im Unternehmen sollte auf Gesellschafterebene berücksichtigt werden, dass die (externe) Einlage von Geldmitteln – auch durch die „Kette“ – ...