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Grundsteuer | FG Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab (FG)
Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das FG Köln am entschieden (Az. 4 K 2189/23).
Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum nach dem Bundesmodell.
Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet nach Ansicht des 4. Senats des FG Köln keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Der Senat hat die Revision zum BFH zugelassen.
Quelle: , Pressemitteilung des abrufbar unter https://go.nwb.de/9bxhu