Kaufleute für Büromanagement: Der Report in der Wahlqualifikation
5. Aufl. 2024
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99. Ablauf der mündlichen Prüfung
9.19.1 Einreichen des Reports
Zunächst müssen Sie Ihren Report erstellen. Das bedeutet, Sie beschäftigen sich als erstes mit Ihren beiden Wahlpflichtbereichen. Für jedes dieser beiden Fächer sollten Sie als nächstes die Überlegung anstellen, welche Aufgabenbereiche Sie in diesem Gebiet zu bearbeiten hatten und welche Aufgaben Ihnen hiervon während Ihrer Ausbildungszeit besonders gut gelungen sind, welche Aufgaben Ihnen besonderen Spaß gemacht haben o. Ä. Eine solche Aufgabe eignet sich für Ihren Report.
Sobald Sie den Report geschrieben haben, können Sie ihn in das Online-Portal der zuständigen Kammer hochladen. Die Zugangsdaten zum Online-Portal Ihrer zuständigen Kammer erhalten Sie rechtzeitig im Voraus der Prüfung in einem Schreiben per Post. Mit den Zugangsdaten können Sie sich dann im Online-Portal anmelden und Ihre angefertigten Reporte hochladen und speichern.
Das Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Onlineportal enthält im Normalfall außerdem auch eine Frist, also ein Datum, bis zu dem Sie Ihre Reporte spätestens online gestellt haben sollten. Diese Frist räumt dem Prüfungsausschuss im Vorfeld genügend Zeit ein, sich ebenfalls in dem Online-Portal ...