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BPatG Urteil v. - 6 Ni 5/23 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 1 340 131 B1 (im Folgenden: Streitpatent), das am 1. November 2001 angemeldet worden ist und die Priorität der US-amerikanischen Patentanmeldung US 245101 P vom 1. November 2000 in Anspruch nimmt. Es trägt die Bezeichnung „System and method for device-to-device pervasive digital output“ („System und Verfahren zur durchdringenden digitalen Ausgabe von Einrichtung zu Einrichtung“) und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 601 51 202 geführt. Das Streitpatent ist mittlerweile durch Zeitablauf erloschen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:080524U6Ni5.23EP.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-77796

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