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Das BEG IV nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Der Bundesrat hat am dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV, BR-Drucks. 474/24) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am in der vom Rechtsauschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 20/13015) verabschiedet. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Danach tritt das BEG IV im Wesentlichen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, also am , in Kraft.
Bürokratieabbau und finanzielle Entlastungen
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist auf den Weg gebracht worden, um die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen i. H. von 944 Mio. € pro Jahr.
Erhebliche Erweiterung des BEG IV im Vergleich zum Ursprungsentwurf
[i]74 Artikel wurden mit dem BEG IV verabschiedetGegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/11306; vgl. dazu Jahn, NWB 15/2024 S. 1032) hatte der Rechtsa...