Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025
Bezug: BStBl 2024 I S. 1255
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Hiermit wird das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht (siehe Anlage).
Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im (BStBl 2024 I S. 1255) zu beachten.
Anlage: Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2025
BMF v. - IV C 5 -
S 2533/19/10030
:006
Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1262
EAAAJ-77725