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Einkommensteuer | Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 Grenzgängerregelung (BFH)
Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht jedenfalls - soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat - die sogenannte Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 nicht entgegen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Strittig ist, ob dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Abfindungen von Grenzgängern nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich zusteht und die Regelung eine aktive Tätigkeit und eine zeitliche Kongruenz zwischen Tätigkeit und Zahlung voraussetzt.
Der Kläger hatt...