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Kurzfassung zum Beitrag von Hoheisel, StuB 21/2024 S. 818

Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten nach § 15a EStG

Dr. Michael Hoheisel

In jüngerer Vergangenheit hatte sich die Rechtsprechung mehrfach mit der Regelung der Abfärbung oder Infektion von gewerblichen Einkünften bei Personengesellschaften zu beschäftigen. Insgesamt sind dadurch einige Unklarheiten der Regelung beseitigt worden, so dass der Rechtsanwender verlässlicher damit umgehen kann. Trotzdem sind immer noch – auch verfassungsrechtliche – Fragen offen, die Rechtsprechung und ggf. Gesetzgeber noch beschäftigen werden. In der vorliegenden Besprechungsentscheidung hat der BFH entschieden, dass eine Abfärbung von gewerblichen Einkünften aus einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft auch dann zu erfolgen hat, wenn aus dieser lediglich verrechenbare Verluste nach § 15a EStG erzielt werden (, NWB UAAAJ-73664).

Einordnung

In den letzten Jahren hatte der BFH mehrfach zum Anwendungsbereich der Abfärberegelungen zu entscheiden und dabei einige Leitlinien festgelegt. So gilt für die Seitwärtsabfärbung – über den Gesetzeswortlaut hinaus – eine Bagatellgrenze, wonach eine Infektion der übrigen, vermögensverwaltenden Einkünfte nur dann erfolgt, wenn der Nettoumsatz der gewerblichen Einkünfte 3 % der Gesamt...