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Online-Nachricht - Donnerstag, 24.10.2024

DSGVO | Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde (BFH)

Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter nach § 97 AO muss die Vorgaben der DSGVO beachten (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin gab in den Jahren 2018 und 2019 in Ihren Einkommensteuererklärungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschiedener Objekte an. Das Finanzamt forderte daraufhin Kopien der aktuellen Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise über Erhaltungsaufwendungen an. Die Klägerin verweigerte die Vorlage der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen ohne vorherige Einwilligung der Mieter unter Berufung auf die DSGVO. Unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten der Klägerin nach §§ 90, 93, 97 AO forderte das FA die Unterlagen erneut an....

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