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WPK | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der WPK
Kürzlich machte die WPK mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen in Form der Rüge, überwiegend kombiniert mit Geldbußen im mittleren vierstelligen Bereich sowie in einem Fall mit vorübergehendem Tätigkeitsverbot, bekannt. Alle Maßnahmen waren jeweils gegen natürliche Personen gerichtet und betrafen gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen sowie zum Teil auch freiwillige Abschlussprüfungen.
Den Maßnahmen lagen die folgenden Sachverhalte zugrunde:
Verletzung der Aufbewahrungspflicht für Prüfungsakten gemäß § 51b Abs. 5 Satz 4 WPO (missverständliche Anweisung von Mitarbeitern durch gesetzliche Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, was zur Vernichtung von Prüfungsakten der Berufsgesellschaft vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist führte; § 51b Abs. 5 Satz 4 i. V. mit Abs....