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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 326

Die ESG-Risiko-Scoring-Systeme der Kreditinstitute

Wie sie funktionieren und warum Sie Ihre Mandanten darauf vorbereiten sollten

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Nachhaltige Unternehmensfinanzierung ist für Berater immer schon eine selbstverständliche Beratungsaufgabe gewesen. Die Zielrichtung dabei lautet: Die Unternehmensfinanzierung für den Mandanten durch eine auf das Geschäftsmodell des Unternehmens abgestimmte Finanzierungsstrategie dauerhaft zu sichern. Nachhaltigkeit in der Unternehmensfinanzierung bekommt jetzt allerdings eine zweite Bedeutung: Es geht darum, wie nachhaltig das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Zukunft aufgestellt ist mit Blick auf die drei Nachhaltigkeits-Indikatoren E, S und G. Denn neben der Bonität prüfen Kreditgeber zunehmend auch diese Frage. Damit ergeben sich auch in der Beratung neue Frage- und Aufgabestellungen. Dies gilt ganz besonders für die Unternehmensfinanzierung im Hinblick auf die neuen Bewertungssysteme zu diesen Themenbereichen bei Banken und Sparkassen. Im Folgenden werden die Systeme beschrieben; das Thema wird in der nächsten Ausgabe NWB-BB 12/2024 fortgesetzt mit dem Aufzeigen der individuellen Einflussmöglichkeiten von Unternehmen.

Kernaussagen
  • Nachhaltigkeit mit den drei Themenbereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bestimmt die Zukunftschancen von Unternehmen und ist damit eine Beratungsaufgabe zumindest als Querschnitts-Funktion für alle Beratungsfelder.

  • ESG ist eine zusätzliche Bewertungs-Dimension bei Kreditentscheidungen in Banken und Sparkassen vor allem mit Blick auf mögliche Risiken und entscheidet damit über die Verhandlungsmachtposition der Kreditnehmer.

  • Die ESG-Risiko-Scoring-Systeme der Kreditinstitute betrachten derzeit in der Breite nur die beiden Faktoren „Standort des Unternehmens“ und „Branche des Unternehmens“ und können damit häufig die individuellen Situationen der Unternehmen nicht angemessen abbilden.

  • Vor diesem Hintergrund sollten Berater die ESG-Risiko-Scoring-Systeme der Kreditinstitute kennen, um ihre Mandanten darauf vorzubereiten, in Bankengesprächen die jeweilige individuelle Unternehmenssituation ansprechen zu können.

I. Nachhaltigkeit: Die drei Themenbereiche E, S, G

Wenn über Nachhaltigkeit gesprochen wird, stehen meistens der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Umwelt im Mittelpunkt. Der Nachhaltigkeitsansatz geht aber weit über diese Dimension hinaus. Grundlage dafür sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN.

Die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN

Keine Armut; kein Hunger; Gesundheit und Wohlergehen; hochwertige Bildung; Geschlechter-Gleichstellung; sauberes Wasser und Sanitärversorgung; bezahlbare und saubere Energie; menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum; Industrie, Innovation und Infrastruktur; weniger Ungleichheiten; nachhaltige Städte und Gemeinden; verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster; Maßnahmen und Klimaschutz; Leben unter Wasser; Leben an Land; Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen; Partnerschaften zur Erreichung der Ziele.

Daraus wurde der Dreiklang E, S, G entwickelt:

  • E = Environment = Umwelt.

  • S = Social = Soziales.

  • G = Governance = Unternehmensführung.

Diese finden sich in unterschiedlich tiefen Aufgliederungen in gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder, wie z. B. im Green Deal der EU, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (Corporate Sustainability Reporting Directive / CSRD) oder im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Literatur-Tipp

Steiner, Lieferkettengesetz und CSDDD: Der Weg zu nachhaltigem Geschäftserfolg – Überblick über aktuelle und zukünftige Vorschriften für Unternehmen, NWB-BB 7/2024 S. 204, NWB XAAAJ-69033 S. 327