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Produktsicherheit: Neue Rechtslage ab
Ab dem gilt in der EU, dass Unternehmen, die Verbraucherprodukte herstellen, mit ihnen handeln oder sie importieren, eine Reihe neuer Regeln beachten müssen. Diese Regeln finden sich in der „General Product Safety Regulation“ (GPSR), die auf EU-Ebene im Juni 2023 in Kraft trat und deren Umsetzung ab Dezember 2024 für alle Mitgliedstaaten verpflichtend ist.
Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, für die es keine speziellen produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben gibt. Betriebe müssen u. a. folgende Regeln beachten: Je Produkt sind Risikoanalysen und technische Unterlagen zu erstellen und Kontaktdaten und Kennzeichnungen direkt auf dem Produkt anzubringen. Verständliche Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen müssen erstellt und Rücknahme, Rückruf und Unte...