BFH  - VIII R 11/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gleichheitsgrundsatz; Termingeschäft; Verlustverrechnung

Rechtsfrage

Ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte in § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom (BGBL I 2020, 3096) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden dürfen und die Verlustverrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt ist?

Gesetze: EStG § 20 Abs 6 S 5, GG Art 3 Abs 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.10.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
ZAAAJ-77530