Gleichheitsgrundsatz; Termingeschäft; Verlustverrechnung
Rechtsfrage
Ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte in § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom (BGBL I 2020, 3096) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden dürfen und die Verlustverrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt ist?
Gesetze: EStG § 20 Abs 6 S 5, GG Art 3 Abs 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.10.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-77530