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Umsatzsteuerrechtliche Fallstricke im grenzüberschreitenden Geschäft
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 801Der Beitrag umreißt die umsatzsteuerrechtlichen Herausforderungen, die bei grenzüberschreitenden Geschäften auftreten können. Die Autoren beleuchten ein breites Spektrum von Geschäftsvorfällen und geben dabei auch Einblicke in die Umsatzsteuersysteme verschiedener Staaten, innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Der Fokus liegt dabei auf Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmern (B2B-Fällen).
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I. Umsatzsteuern sind im Auslandsgeschäft ggf. echte Kosten
[i]Im Drittlandsfall ist Mehrwertsteuer zum Teil kein durchlaufender KostenpunktWährend das Umsatzsteuerrecht in der EU weitgehend harmonisiert ist, ist es in Drittländern höchst unterschiedlich ausgestaltet. Unter Umständen können auf der Eingangsseite Vorsteuern entstehen, die sich mangels Abziehbarkeit oder Vergütungsmöglichkeit als effektive Kosten entpuppen. Auf der Ausgangsseite besteht für Unternehmer ein grundsätzliches Risiko, in die Falle zu tappen. In der Folge treffen den leistenden Unternehmer umfangreiche Registrierungs- und Compliance-Verpflichtungen im Ausland.
Werden diese erst nach Vertragsschluss oder – schlimmer – erst lange nach Projektbeendigung identifiziert, wirken sich die dadurch entstehenden...