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Gesetzgebung | Höhere Steuerfreibeträge beschlossen (hib)
Rückwirkend für das Jahr 2024
sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 € auf 11.784
€ steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 € auf 6.612
€. Den entsprechenden Entwurf eines "Gesetzes zur steuerlichen
Freistellung des Existenzminimums 2024" hat der Finanzausschuss des Bundestags
am
gebilligt (BT-Drucks.
20/12783).
Aus der SPD-Fraktion wurde in der knappen Debatte im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Gebot halte. Dem stimmte die CDU/CSU-Fraktion zu, kritisierte jedoch, dass die Erhöhung der Freibeträge erst so spät im Jahr komme. Das stelle eine bürokratische Belastung für die Unternehmen dar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach hingegen von einer rechtzeitigen Verabschiedung des G...