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Arbeitsverhältnis | Keine Inflationsausgleichsprämie in der Freistellungsphase
Der Ausschluss von Altersteilzeitarbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit aus dem Kreis der Arbeitnehmer, die tarifvertraglich einen Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gegenüber ihrem Arbeitgeber haben, verstößt nicht gegen das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nur mit sachlichem Grund schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Nach Ansicht des Gerichts ist nicht die Dauer der Arbeitszeit das Differenzierungskriterium, sondern die Lage der Arbeitszeit und der Umstand, dass die Altersteilzeitarbeitnehmer in der Passivphase des Blockmodells nicht mehr aktiv beschäftigt seien. Damit fehle es an der für einen Verstoß gegen das Benachteilig...