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BGH 24.09.2024 XI ZR 111/23, NWB 42/2024 S. 2892

Abtretung | Zulässige Abtretung von Auskunftsansprüchen

Das Abtretungsverbot des § 399 1. Alt. BGB steht einer Abtretung von Auskunftsansprüchen an ein Inkassounternehmen nicht entgegen.

Anmerkung:

Ein Inkassounternehmen begehrt von der beklagten Bank aus abgetretenem Recht im Weg der Stufenklage zunächst Auskunft über die von einer Kundin der Bank geleisteten Entgelte, um anschließend Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Entgelte zu verlangen. Die Kundin schloss mit der Bank im Jahr 2012 einen Zahlungsdiensterahmenvertrag. Sie trat Erstattungsansprüche u. a. wegen unwirksamer Gebührenerhöhungen und zu viel berechneter Entgelte an das Inkassounternehmen ab. Der BGH bejaht, dass Auskunftsansprüche der Kundin gegenüber der Bank zumindest generell zur Abtretung geeignet seien, z. B. der Anspruch aus § 675c Abs. 1 (Geschäftsbesorgungsvertrag zur Erbringung von Zahlun...