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BFH 07.08.2024 IV R 22/23, StuB 20/2024 S. 802

Gewerbesteuer | Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verfassungsgemäß

Die in § 36 Abs. 3 Satz 1 GewStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (WElektroMobFördG) angeordnete rückwirkende Geltung des § 7 Satz 3 GewStG i. d. F. des WElektroMobFördG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG; Bezug: § 7 Satz 3, § 36 Abs. 3 Satz 1 GewStG i. d. F. des WElektroMobFördG; § 7, § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG; § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG; Art. 20 Abs. 3 GG).

Praxishinweise

§ 36 Abs. 3 Satz 1 GewStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom ordnet die Geltung des § 7 Satz 3 S. 803GewStG i. d. F. WElektroMobFördG erstmals für den Erhebungszeitraum 2009 und damit auch für solche Zeiträume an, die im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung am bereits ...