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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht (Stand: ) wurde entsprechend ergänzt.
Hinweis: Die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum (§ 3 Nr. 64 EStG) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Änderungen zur Gesamtübersicht Stand sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.