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Bundesrat stimmt Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung zu
Der Bundesrat hat am der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung zugestimmt (BR-Drucks. 404/24 (Beschluss)).
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der §§ 139a bis 139d AO dem BZSt die Aufgabe übertragen, jedem Stpfl. ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal für steuerliche Zwecke zuzuteilen. Beim Identifikationsmerkmal unterscheidet § 139a AO zwischen natürlichen Personen und wirtschaftlich Tätigen.
Durch die Verordnung soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139d AO als Merkmal der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren eingeführt werden. Stpfl. sowie Dritte, die Daten eines wirtschaftlich Tätigen an die Finanzbehörden übermitteln, sollen das Identifikationsmerkmal bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gege...