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Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Da abkommensrechtlich das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus Anteilsveräußerungen dem Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners zusteht, würde es durch einen nicht „sanktionierten“ Wegzug von Anteilseignern zur Verlagerung von Besteuerungssubstrat in das Ausland kommen. Die während der deutschen Steuerpflicht entstandenen stillen Reserven würden so endgültig der inländischen Besteuerung entzogen. Diese Besteuerungslücke soll die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG schließen.
I. Hintergrund
[i]Sicherung von Steuersubstrat für den deutschen FiskusIm Privatbereich führt ein Wegzug grds. ohne steuerliche Folgen zum Verlust oder einer Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts. Im Sinne der territorialen Besteuerung will der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht an im Inland entstandenen Wertzuwächsen auch nach dem Wegzug behalten.
Im betrieblichen Bereich wird das Besteuerungsrecht durch sog. Entstrickungsvorschriften gewährleistet. Die strengeren steuerlichen Konsequenzen für Umzüge von Unionsbürgern in EU-/EWR-Staaten im Vergleich zu reinen Inlandsumzügen waren von Anfang an aus europarechtlicher Sicht problematisch. Nach Entscheidungen des EuGH in den Jahren 2014 und 2015, die eine ratierliche Besteuerung unter bestim...