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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 2886/23

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der zu gewährenden Beschädigtengrundrente nach dem Gesetz über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), deren Erhöhung wegen besonderer beruflicher Betroffenheit (L 6 VG 2886/23) sowie die Gewährung von Berufsschadensausgleich (L 6 VG 2887/23) aufgrund vom Beklagten anerkannten sexuellen Missbrauchs des Klägers durch einen Pfarrer in den 70-er Jahren umstritten.

Fundstelle(n):
YAAAJ-77043

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