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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 3364/21

Streitig ist die Erstattung für ab 01.04.2021 entstandene Kosten für ET-18-OCH3 sowie die zukünftige Versorgung mit dem Rezepturarzneimittel ET-18-OCH3. Bei ET-18-OCH3 handelt es sich ausweislich des sozialmedizinischen Gutachtens des W1 (s.u.) nach den Angaben der Firma B1, die die Substanz vertrieb, um ein Ätherlipidanalogon, das eine selektive Apoptose in Tumorzellen induziert, ohne normale Zellen anzugreifen.

Fundstelle(n):
FAAAJ-77032

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