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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 1849/22

Der Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin ihres 2023 verstorbenen Ehemanns K1 (Versicherter) - im Wege des Überprüfungsverfahrens - die Gewährung einer höheren Verletztenrente aufgrund der beim Versicherten anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 1314 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV - Erkrankungen durch para-tertiär Butylphenol).

Fundstelle(n):
WAAAJ-76974

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