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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 3195/22

Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Pflegezulage sowie - im Wege des Neufeststellungsverfahrens - einer höheren Schwerstbeschädigtenzulage nach dem Gesetz über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) aufgrund eines Überfalls vom 27. Juni 2009 bei dem er schwere Kopfverletzungen erlitt. Ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 100 ist anerkannt.

Fundstelle(n):
AAAAJ-76938

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