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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 2154/23

Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Beschädigtengrundrente nach dem Gesetz über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) aufgrund eines tätlichen Angriffs auf ihn am 15. September 2017, bei dem er von einem Schuss in die linke Hand getroffen wurde, sodass der Zeigefinger der linken Hand amputiert werden musste. Das Ereignis ist von der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BG) als Arbeitsunfall anerkannt worden und der Kläger bezieht Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 vom Hundert (v.H.).

Fundstelle(n):
GAAAJ-76936

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