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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VE 3289/23

Der Kläger begehrt die Gewährung von Akteneinsicht in die beim Beklagten über die Familie K2 geführten Verwaltungsakten betreffend Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Fundstelle(n):
WAAAJ-76935

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