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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 06 | Wirtschafts-Identifikationsnummer: Zuteilung durch BZSt beginnt ab November 2024

Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein. Die Vergabe der W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und soll mit dem Unternehmensbasisdatenregister verknüpft werden.

Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner Website einen Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer veröffentlicht. Mit der Zuteilung soll – nach und nach – in diesen Tagen, nämlich ab November 2024, begonnen werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Kosten fallen keine an.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine steuerliche ID für Unternehmer, Freiberufler und Unternehmen. Sie dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch bei Adress- oder Namensänderungen. Sie soll künftig auf allen Anträgen, Erklärunge...