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Track 24-26 | Inflationsausgleichsprämie: Wichtiger Tipp zum Jahresende und arbeitsrechtliche Hinweise
Steuerlich gibt es keine Verpflichtung, die Inflationsausgleichsprämie i. S. des § 3 Nr. 11c EStG an alle Arbeitnehmer auszuzahlen. Der Arbeitgeber hat es in der Hand, dem einen Arbeitnehmer eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zu zahlen und dem anderen nicht. Nach dem Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber jedoch nicht einfach willkürlich bestimmte Arbeitnehmer begünstigen und andere benachteiligen. Insoweit sind anhängige Revisionen beim Bundesarbeitsgericht interessant.
Normalerweise informieren wir Sie über anhängige Verfahren zu steuerlichen Fragen. Heute möchten wir einmal eine Ausnahme machen und Sie auf wichtige Revisionen beim Bundesarbeitsgericht hinweisen. Es geht nämlich um die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG von bis zu 3.000 €, also um ein Thema, das für die Beratungspraxis sehr relevant ist.
Vorab möchten wir Sie aber daran erinnern, dass die Regelung für Zahlungen gilt, die vom bis zum gewährt werden. Sie sollten insoweit Mandanten, die erst auf den letzten Drücker die Prämie auszahlen wollen, unbedingt darauf hinweisen: Die Prämie muss tatsächlich bis zum gewährt werden. Eine Auszahlung mit de...