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Track 23 | Außergewöhnliche Belastungen: Steuerzahlerfreundliches Urteil zum Abzug von Zivilprozesskosten
Das FG Niedersachsen hat in erster Instanz entschieden, dass Prozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung eines Forstbetriebs als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Wichtig ist die Aussage des Finanzgerichts, dass der Verlust der Existenzgrundlage keinen dauerhaften Verlust der materiellen Lebensgrundlage erfordere. Es ist zu hoffen, dass sich der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren dieser Auffassung anschließt.
Nicht unerwähnt darf auch ein steuerzahlerfreundliches Urteil bleiben – zum Abzug der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen.
Der Hintergrund ist Ihnen bekannt: Nachdem der Bundesfinanzhof den Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen in einem weiten Umfang zugelassen hatte, hat der Gesetzgeber ab dem Veranlagungszeitraum 2013 ein umfassendes Abzugsverbot für Prozesskosten statuiert. Nach § 33 Abs. 2 EStG sind Zivilprozesskosten nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige ansonsten Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahm...