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Track 22 | Investitionsabzugsbetrag: Übertragung nach Einbringung von Einzelunternehmen zu Buchwerten in KapG
Bei der Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft (KapG) gemäß § 20 UmwStG scheidet die Übertragung eines Investitionsabzugsbetrags aufgrund des Rechtsträgerwechsels aus. Dies gilt nach einem Urteil des FG Köln auch dann, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte des eingebrachten Betriebsvermögens ansetzt. Die übernehmende Gesellschaft trete nicht in die Rechtsstellung des Einbringenden im Hinblick auf den Investitionsabzugsbetrag ein.
In einem weiteren Musterverfahren muss sich der Bundesfinanzhof mit der Übertragung eines Investitionsabzugsbetrags befassen – nach der Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 UmwStG.
Das FG Köln hat in erster Instanz entschieden: Ein Investitionsabzugsbetrag, der in einem Einzelunternehmen gebildet wurde, ist auch dann rückgängig zu machen, wenn das Unternehmen rückwirkend zum Buchwert in eine GmbH eingebracht wird und die GmbH die Investitionen nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag tätigt. Eine Übertragung des Investitionsabzugsbetrags auf die GmbH ist nicht möglich. Die GmbH kann den Abzugsbetrag nicht fortführen.
Die Einbringung eines Einzelunternehmens in...