Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 3 Abs. 9UStG 1980 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1UStG 1980 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2UStG 1980 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3EWGRL 388/77 Art. 2 Nr. 1EWGRL 388/77 Art. 6 Abs. 1EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
Leitsatz
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
a) Erbringt ein steuerpflichtiger Landwirt, der die Milcherzeugung endgültig aufgibt, eine Dienstleistung i.S. von Art. 6 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - 77/388/EWG - (Sechste Richtlinie) an einen bestimmten Leistungsempfänger, und
b) ist die hierfür erhaltene Vergütung aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 1336/86 des Rates vom (ABlEG Nr. L 119/21) eine Geldleistung, die nach Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie zu versteuern ist?
Tatbestand
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 74 Nr. 10 BFHE S. 473 Nr. 174, FAAAA-96749
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