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Einkommensteuer | Erlass von Kirchensteuer bei Gewinn aus Veräußerung von GmbH-Anteilen
Es besteht kein Anspruch auf Erlass von Kirchensteuer, wenn der Steuerpflichtige einen Gewinn aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen erzielt.
Der in Nordrhein-Westfalen ansässige Kläger hielt eine GmbH-Beteiligung im Sonderbetriebsvermögen. Im Juli 2017 veräußerte er 85 % seiner GmbH-Beteiligung mit Gewinn und beantragte anschließend den Erlass von 50 % der hierauf entfallenden Kirchensteuer. Das Bistum lehnte den Erlass ab.
[i]Kein Erlass nach § 227 AODas Finanzgericht wies die Klage ab. Ein Erlass nach § 227 AO schied aus, weil die Einziehung von Kirchensteuer im Fall eines Gewinns aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen nicht unbillig ist. Mit der Erfassung des Veräußerungsgewinns wird die in den Jahren zuvor unterbliebene Besteuerung des Wertzuwachses nachgeholt.
[i]Kirchensteuergesetz enthält keine ErlassregelungAuch das Kirchensteuergesetz des Landes ...