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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Verpachtung im Organkreis
Für eine gewerbesteuerliche Organgesellschaft, die ausschließlich Immobilien an eine andere Gesellschaft im Organkreis vermietet, wird keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die pachtende Organgesellschaft die Grundstücke an Dritte, die nicht zum Organkreis gehören, vermietet.
[i]Vermietung im OrgankreisDie Klägerin war eine Wohnungsvermietungsgesellschaft, die zugleich gewerbesteuerliche Organträgerin war. Zum Organkreis gehörten weitere 17 Organgesellschaften (GmbHs), die über eigenen Grundbesitz verfügten, sowie die W-GmbH, die die zentrale Managementgesellschaft war und den Immobilienbesitz des Organkreises verwaltete. Die 17 Organgesellschaften verpachteten ihre Immobilien an die W-GmbH, die die Immobilien an fremde Dritte außerhalb des Organkreises vermietete und die Aufwend...