Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 11.07.2024 III R 41/22, Kommentierte Nachricht BBK 22/2024 S. 1017

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Verpachtung im Organkreis

Für eine gewerbesteuerliche Organgesellschaft, die ausschließlich Immobilien an eine andere Gesellschaft im Organkreis vermietet, wird keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die pachtende Organgesellschaft die Grundstücke an Dritte, die nicht zum Organkreis gehören, vermietet.

[i]Vermietung im OrgankreisDie Klägerin war eine Wohnungsvermietungsgesellschaft, die zugleich gewerbesteuerliche Organträgerin war. Zum Organkreis gehörten weitere 17 Organgesellschaften (GmbHs), die über eigenen Grundbesitz verfügten, sowie die W-GmbH, die die zentrale Managementgesellschaft war und den Immobilienbesitz des Organkreises verwaltete. Die 17 Organgesellschaften verpachteten ihre Immobilien an die W-GmbH, die die Immobilien an fremde Dritte außerhalb des Organkreises vermietete und die Aufwend...