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BFH Urteil v. - V R 66/85 BFHE S. 221 Nr. 167,

Gesetze: UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. cUStG 1973 § 2 Abs. 1UStG 1973 § 3 Abs. 10 Satz 3UStG 1973 § 3 Abs. 10 Satz 4UStG 1973 § 15 Abs. 1 Nr. 1EStG § 4 Abs. 5 Satz 2FGO § 101EWGRL 228/67 Art. 11 Abs. 1 Buchst. aEWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 2 Buchst. a

Leitsatz

1. Zur Unternehmereigenschaft eines Fachschullehrers, der Segeltörns gegen Entgelt veranstaltet.

2. Dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1973 unterliegen Aufwendungen, die ihrer Art nach unter § 4 Abs. 5 Ziff. 1 bis 7 EStG fallen. Auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung in der Veranlagung kommt es nicht an.

3. Der Veranstalter von Segeltörns unterliegt mit seinen Aufwendungen für eine Segeljacht dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1973, wenn der Zweck der Aufwendungen nicht Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung ist (§ 4 Abs. 5 Satz 2 EStG).

4. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 läßt auch den Vorsteuerabzug von Umsatzsteuer zu, die zu Unrecht für eine nicht steuerbare (im Ausland ausgeführte) Lieferung dem Empfänger in Rechnung gestellt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 46 Nr. 7
BFHE S. 221 Nr. 167,
XAAAA-96743

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