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BFH Urteil v. - I R 47/90 BFHE S. 392 Nr. 165,

Gesetze: EStG § 19EStG § 3cEStG § 3 Nr. 16EStG § 42eEStG § 32b Abs. 1 Nr. 2DBA USA Art. 11 Abs. 1 Buchst. b Art. 15 Abs. 1 Buchst. b Nr. 2DBA USA Art. 15 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 Buchst. aa

Leitsatz

Das in Art. XI Abs. 1 Buchst. b DBA-USA 1954/65 geregelte Besteuerungsrecht des sog. Kassenstaates greift nur dann ein, wenn der Staat bzw. eine seiner Gebietskörperschaften Schuldner des Lohns, des Gehalts oder der ähnlichen Vergütung ist. Es reicht nicht aus, daß der Staat nur die Zahlung für einen anderen Arbeitgeber ausführt, der selbst nicht unter die in der Vorschrift genannten juristischen Personen fällt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 4 Nr. 1
BFHE S. 392 Nr. 165,
DAAAA-96741

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