Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 11 K 1476/17

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 3 Nr. 26, EStG § 3c Abs. 1, BGB § 1896

Werbungskosten: Schadensersatzzahlungen, wirtschaftliche Kostentragung, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden

Betriebsausgabenabzug bei nebenberuflicher selbständiger Betreuertätigkeit

Leitsatz

1. Schadensersatzzahlungen, die nicht auf (schuldhaften) Handlungen im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

2. Werbungskosten kann nur derjenige abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat.

3. Aufwendungen für übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an einem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Gebäude wie die bloße Instandsetzung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung sind sofort als Werbungskosten abziehbare Erhaltungsaufwendungen.

4. Erst wenn die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren Tätigkeiten den nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreien Betrag von 2.400 EUR übersteigen, dürfen die mit diesen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben insoweit als Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAJ-76660

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen