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Einkommensteuer | Entprägung einer GmbH & Co. KG und AfA-Bemessungsgrundlage
Kommt es zu einer Entprägung einer bislang gewerblich geprägten GmbH & Co. KG i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, führt dies zu einer Entnahme der Wirtschaftsgüter zum Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Der Teilwert bildet die AfA-Bemessungsgrundlage für die nunmehr erzielten Überschusseinkünfte wie z. B. § 21 EStG.
[i]Entnahmewert wurde nachträglich gemindertWird aufgrund eines Einspruchs im Nachhinein die Höhe der Entnahme gemindert, führt dies zu einer niedrigeren AfA-Bemessungsgrundlage im Rahmen des § 21 EStG. Verfahrensrechtlich kann dies durch § 174 Abs. 4 AO erreicht werden, der eine Änderung im Fall widerstreitender Steuerfestsetzungen ermöglicht.
[i]GmbH & Co. KG wurde zum 1.1.2007 entprägtDie Klägerin war eine GmbH & Co. KG, die Wohnungen vermietete und aufgrund ihrer gewerblichen Prägung i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG bis einschließlich 2006 gewerbliche Einkünfte erzielte. Zum wurde die Klägerin entprägt, weil der Kommanditist...