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Einkommensteuer | Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im "paritätischen Wechselmodell" (BFH)
Kinderbetreuungskosten können nur
bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1
Nr. 5 Satz 1 EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen
hat. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu
lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen
Wechselmodells nicht gegen
Art. 3 Abs. 1
GG. Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten
Eltern wird im Rahmen der nach
§ 31 Satz 4
EStG durchzuführenden Günstigerrechnung bei jedem
Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden
Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die
tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die steuermi...